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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für ein Online Coaching / Group Coaching

 

§ 1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen VMP Training, vertreten durch Viktoria Pipjorke (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und der/dem/den Kunden/Kundin (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines Online Coachings/Group Coachings bzw. einer Gesundheitsberatung des Kunden durch den Dienstleister (nachfolgend „AGB“ genannt). 

Individuelle Regelungen werden im Vertrag (nachfolgend „Auftragsvereinbarung“ genannt), vereinbart. 

Beim Kauf eines Gutscheins für ein Online Coaching gehen die AGBs automatisch auf den/der/die Beschenkten über.  

Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Viktoria Pipjorke wirksam.

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§ 2. Vereinbarung einer persönlichen Betreuung (Beratung / Coaching / Training)

Die Planung und Durchführung eines Trainingsplans und/oder Sonderleistungen (Gesundheitsberatung, Ernährungsberatung zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden bei einer Zusammenarbeit durch Abschluss einer Auftragsvereinbarung geregelt. Der Kunde versichert mit Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollen Umfang sporttauglich ist. Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die sich eventuell nach Abschluss der Auftragsvereinbarung ergeben. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
 Eine Übertragung der Auftragsvereinbarung durch den Kunden auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung des Dienstleisters zulässig. 

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§ 3. Beratungs- bzw. Trainingskonzept

Viktoria Pipjorke erstellt für den Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Beratungs- bzw. Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Der Dienstleister kann das Konzept jederzeit während der Zusammenarbeit anpassen, soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit oder aber anderen Veränderungen des Kunden zu entsprechen.

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§ 4. Leistungsumfang

Je nach Buchung umfasst die Leistung wie folgt:

·       Eine individuell angepasste persönliche Beratung zu Gesundheit und Fitness anhand der Analyse des Gesundheitszustandes und der Lebensweise des Kunden anhand von ihm/ihr gelieferten Informationen (Anamnese und ggf. erstellten Analysen oder Befunden)

·       Integration physischer Betätigung in den Alltag des Kunden in Absprache mit dem Kunden

·       Individuelle Trainingsplanung und -steuerung

·       Korrektur des Kunden bei der Durchführung der Trainingseinheiten via Foto- und Videomaterial

·       Ernährungsberatung/Erstellung eines Ernährungsplans

·       Coaching zur Stressbewältigung/Mindset Management, Lebensführung, u. a.

Der Dienstleister unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Kunden. Der Dienstleister wird sich den Vorstellungen des Kunden entsprechend ausrichten.

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§ 5. Zeitliche Rahmenbedingungen

Entscheiden sich die Parteien für ein geschlossenes Vertragsverhältnis, beginnt das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zu angegebenem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Entscheiden sich die Parteien für ein offenes Vertragsverhältnis, gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, sofern nicht anders festgelegt und schriftlich fixiert wurde. 

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§ 6. Räumliche Rahmenbedingungen

 

Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder vom Dienstleister empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, bei der Arbeit, in angemieteten Studios des Dienstleisters oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

Für die Betreuung an öffentlichen Orten, sowie an vom Dienstleister gemieteten Locations, fallen keine weiteren Kosten an. Sollten Einrichtungen, wie beispielsweise andere Fitnessstudios, Schwimmhallen, etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zum Honorar gemäß

 

§ 8. dieser Vereinbarung vom Kunden zu tragen. 

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§ 7 Verschwiegenheit

Viktoria Pipjorke ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von ihrem/ über ihren Kunden vertraulich zu behandeln.

 

 § 8. Vergütung der Leistung

Viktoria Pipjorke erhält für die nach Ziffer 4. dieses Vertrages erbrachten Tätigkeit eine Vergütung in der im jeweiligen Buchungsmodul angegebenen Höhe (siehe Auftragsbestätigung/Buchungskarte bzw. Auftragsvereinbarung/Vertrag). Der angegebene Endpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in bar, per PayPal oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Rechnungen werden via Email an den Kunden versandt.

 

§ 9. Informationspflicht

Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Auftrags und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit. Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von Viktoria Pipjorke lautet: hello@vmp-training.com. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind in der Auftragsvereinbarung aufgeführt.

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§ 10. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit

Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei Viktoria Pipjorke. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. 

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§ 11. Haftungsansprüche

Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet.

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§ 12. Sonstiges

Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechenden Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Die Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederum der Schriftform. Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht.

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